Naguti, nach langer Zeit mal wieder ein Rant über die Arbeitsagentur. Es scheint so, als würden dort einmal pro Jahr alle Formulare einmal neu gestaltet werden, da nach so langer Zeit langsam alle (also sowohl die Ausfüllenden als auch die Bearbeitenden) mit den alten Versionen klarkommen und beides ist aus unterschiedlichen Gründen unerwünscht.
Daher wurde ich gebeten, mein altes Bewerbungskostenerstattungsformular bis Ende März einzureichen und alle folgenden Bewerbungen in einem neuen Formular einzutragen.
Dieses wurde mir vor ein paar Tagen mit einem kurzen Anschreiben zugeschickt. Der dritte Absatz hätte wohl lauten sollen:
“Bitte denken Sie daran, zu jeder angegebenen Bewerbung einen Nachweis, z.B. in Form einer Kopie des Anschreibens beizulegen”
Stattdessen durfte ich mich an folgendem Satz erfreuen:
“Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Leistung ganz oder teilweise versagt werden kann, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen (§§60, 66 und 67 Sozialgesetzbuch – Erstes Buch – SGB I). Bitte beachten Sie hierzu den Gesetzestext auf der folgenden Seite.”
Und ja, die folgende Seite enthält tatsächlich die Auszüge der genannten Paragraphen aus dem SGB. Wieder eine Seite, für die völlig sinnlos ein Baum sterben musste. Die Formulierung “Sozialgesetzbuch – Erstes Buch – SGB I” spricht für sich selbst.
Hilfreicher wäre schon die, natürlich fehlende, Information gewesen, wie ich das verdammte Formular ausfüllen soll. Der eigentliche Antrag beginnt auf der ersten Seite nämlich erstmal mit:
“Ich beantrage einen Zuschuss/die Erstattung der Kosten für”
und dann folgt eine leere Tabelle mit den Spaltenköpfen “Art” und “Höhe” statt, wie bisher, der vermutlich viel zu zielführenden Frage “Wieviele Bewerbungen haben Sie verfasst?”
Aber da ich ja eh gerade im Arbeitsamt war, dachte ich, ich könnte ja schnell nachfragen.
Die Dame begann sofort mit dem akustischen Textbaustein “auf der zweiten Seite müssen Sie alle Bewerbungen einzeln nachweisen!” – “Ja, super, ich wiederhole einfach nochmal meine Frage. Es geht um die Tabelle auf der ersten Seite oben.” – “Moment. (jetzt fing Sie endlich an zu lesen) – Da muss ich erst mal die Kollegin fragen.”
Die Kollegin guckte auf das Formular, lauschte sorgsam den Ausführungen der ersten Dame und antwortete dann wissend: “auf der zweiten Seite müssen Sie…”. Ich fiel ihr ins Wort: “Ja, ist mir bewusst. Was ist mit der Tabelle auf der ersten Seite oben?” – (Kurze Pause) – “Hmm, ich ruf mal kurz an und frage nach…”
Keine Ahnung, wen sie angerufen hat, aber danach wirkte sie deutlich ahnungsvoller und verkündete stolz: Lassen Sie sie einfach frei – das klappt dann schon.
Vermutlich mindestens so gut, wie der erste Antrag, auf dessen Bearbeitung ich seit 3 Monaten warte (der aber laut ebigem Telefonat zumindest immer noch vorhanden ist).