Wollt ihr die totale Endgültigmachung?

Angenommen, man hat einen organisatorischen Vorgang, bei dem Kosten erst vorläufig und dann später endgültig festgesetzt werden. Wie könnte man den Vorgang der endgültigen Festsetzung benennen?

Der Titel dieses Eintrags hat es ja schon vorweggenommen: “Endgültigmachung”.

Tolles Wort – selbst Google ist begeistert:

Und wo kommt der Quatsch jetzt her? Richtig: aus dem Jugendamt, das uns schon zahlreiche Späße mit Formularen bereitet hat:

Wenn man bei Google nach einem weiteren Klick wirklich nach “Endgültigmachung” sucht, findet er übrigens nur Fundstellen aus der Umgebung – es scheint sich um eine Berliner Erfindung zu handeln…

2 thoughts on “Wollt ihr die totale Endgültigmachung?”

  1. Ja, die Behördensprache…

    Eigentlich drückt der 2. Absatz aus, worum es im Brief geht: “Diese Kostenbeteiligung wird nunmehr endgültig gemacht.” (“Wer oder was macht die Kostenbeteiligung endgültig?” bin ich da immer geneigt zu fragen, aber Behördendeutsch muss wohl grundsätzlich im Passiv geschrieben sein, es könnte damit ja jemand Verantwortung übernehmen.)

    Der Sachbearbeiter will dies nun im Betreff ausdrücken, könnte schreiben “Vorläufige Kostenbeteiligungen endgültig gemacht”, es wäre immerhin schönes Aktiv (auch wenn “machen” eher ein Hilfsverb ist). Aber er muss auch ausdrücken, dass es ein “Bescheid” ist, daher die Klausel “Bescheid zu(r)”, “Bescheid über”, was zwangsweise eine Substantivierung nach sich zieht.

    Ich würde als Betreff vorschlagen “Bescheid: Vorläufige Kostenbeteiligungen endgültig gemacht”. Und Du?

    1. What about: “Bescheid über die endgültige Festsetzung der Kostenbeteiligung”?

      Aber wenn ich das denen vorschlagen würde, kommt dann bestimmt eine “Endgültigfestsetzung” raus 🙂

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