Auflösung zu “Vielfalt”

Ich war so frei, der Verkehrslenkung Berlin eine Mail zu schicken und bat darin um eine Erklärung, welche Teilmengen von Fahrzeugen denn nun eigentlich hiermit:

gemeint waren (dass die Beschilderung in der vorliegenden Form unsinnig war, haben ja nicht nur die Kommentatoren meines Blog-Eintrages erkannt). Nach einem Monat kam nun eine knappe, aber dennoch hinreichend ausführliche Antwort-Mail.

Kurz zusammengefasst war unsere primäre Vermutung schon richtig, dass nur noch BVG-Bussen, PKW oder Fahrzeugen unter 7,5t das Befahren erlaubt sein sollte. Grund ist die Beschädigung eines Tunnelpfeilers der U2.

Netterweise hat mir die Verkehrslenkung in ihrer Antwortmail auch noch einen Link auf einen Zeitungsartikel mitgeschickt, der die ursprüngliche Ursache beschreibt.

Alles in allem eine (überraschend) erfreuliche Antwort.

(Dass auf die dämliche Ausschilderung nicht weiter eingegangen wurde, war zu erwarten – was hätten sie auch sinnvollerweise dazu schreiben sollen, ohne sich selbst entweder Arbeit oder lächerlich zu machen?)

Update: In der ersten Version dieses Blogposts hatte ich die Mail leider an einer Stelle fehlerhaft zusammengefasst (ich hatte “PKW unter 7,5t” als Verkürzung von “PKW und alles andere unter 7,5t” stehen – ja, es war spät) – danke an den ersten Kommentator.

6 thoughts on “Auflösung zu “Vielfalt””

  1. Einspruch zur Kurzzusammenfassung – ausführlich:

    Die StVZO enthält zwar keine Definition für den Begriff PKW, er ergibt sich aber aus dem Umkehrschluss: hauptsächlich zur Personenbeförderung (sonst LKW) und für höchstens 8+Fahrer (sonst Bus). Und in der Liga dürftest du m.E. nix über 7.5t finden. Man denkt zunächst an Hummer, aber der fetteste H1 wiegt auch nur 3.4t. Dann gibts noch einen Ford Excursion 4×4 mit gut 3.5t. Und dann ist auch etwa Schluss. Ja, das hier relevante zulässige Gesamtgewicht ist jeweils etwas höher, aber auch kein 7.5t. Bei Pickups wirds schwieriger, da entscheidet mitunter Ladefläche vs. Personenbeförderungsfläche oder Laune des Finanzbeamten. Anyway: auch da ist so etwa beim Dodge T-Rex 6X6 mit 5.5t Schluss. Ja, das offizielle z.G.G. ist mit 17000lbs = 7.7t knapp über deiner Grenze, aber die Ladefläche ist deutlich größer als die Kabine, das Ding wird in Dtl. also wohl kaum als PKW durchzukriegen sein.

    Kurzum: “PKW unter 7.5t” ergibt keinen Sinn. Gemeint sein kann nur:
    “BVG oder PKW oder egal was <7.5t". Das macht die Ausschilderung zwar nicht schöner, aber es gibt genaugenommen nur eine sinnvolle Interpretation. Und die ist noch nicht mal so abwegig. Korrekterweise gäbe es Ausnahmeschilder mit mehr Text, so ala "Radfahrer frei, Anwohner frei, BVG frei" – stattdessen wurde das halt mit vorhandenem Material etwas stümperhaft aber doch so dicht wie möglich am Ziel zusammengestückelt. Dass das von einem Autofahrer mit begrenztem Horizont nicht in akzeptabler Zeit zu parsen ist, kann einen Verwaltungsfachangestellten ja wohl nicht von seiner Berufung abhalten ;-)!

    1. Die Formulierung “PKW unter 7,5t” war mein Fehler – hab’ es oben korrigiert. Dennoch vielen Dank für die detaillierte Ausführung – hatte noch nie drüber nachgedacht, wie schwer PKWs eigentlich sein können; deine Beispiele haben einen guten Überblick gegeben (Dodge T-Rex 6×6 musste ich erstmal nachschlagen)

      1. Das wäre sicherlich die simpelste und beste Variante. Wenn man dieses Schild allerdings gerade nicht zur Hand hat, reicht es auch einfach das Zusatzzeichen 1048-10 zu entfernen. Und schon stimmt die Beschilderung. Sie ist dann nur noch unnötig komplex.

    2. Gemeint sein kann nur:
      “BVG oder PKW oder egal was <7.5t". Das macht die Ausschilderung zwar
      nicht schöner, aber es gibt genaugenommen nur eine sinnvolle
      Interpretation. Und die ist noch nicht mal so abwegig.

      BVG oder PKW oder egal was <7.5t würde, wenn man mal scharf nachdenkt, BVG oder egal was <7.5t ergeben. Aber da sind wir uns ja einig.

      Das es nur eine sinnvolle Interpretation gibt, muss ich vehement bestreiten.
      Es gibt nämlich keine!
      Das verwendete Zusatzzeichen 1048-10 beschränkt die Beschilderung auf PKW. Das ist einfach falsch. Sinnlos, aber richtig, wäre Zusatzzeichen 1024-10 gewesen. Das würde dann deiner Deutung entsprechen.

      1. “Dass es nur eine sinnvolle Interpretation gibt, muss ich vehement bestreiten. Es gibt nämlich keine!”

        Danke, dass wenigstens sinnerhaltend zitiert wurde. Ich wiederhole mich: Es gibt genaugenommen nur eine sinnvolle Interpretation, was _gemeint_ sein könnte. Das das nicht korrekt ausgeschildert worden ist, ist eine ganz andere Frage.

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