Soeben den Elterngeldantrag fertig gemacht, auf dessen Zusammenstellung wir uns ja schon hier im Blog vorgefreut haben. Mal sehen, ob wir alles haben:
- Mantelbogen (2 Blatt Papier mit 4 bedruckten Seiten (im folgenden kurz in der Form “2/4” notiert))
- Kopien der Personalausweise von Vater und Mutter (2/2)
- separate Angabe der Steueridentifikationsnummern und Kontoverbindungen von Vater und Mutter (1/1)
- Anlage zum Einkommen Vater (rosa Formular, 1/2)
- Anlage zum Einkommen Mutter (hellgrünes Formular, 1/2)
- Geburtsbescheinigung (exklusives Dokument, das es nur einmal vom Standesamt für die Beantragung von Elterngeld gibt, 1/1)
- Bescheinigung der Krankenkasse für den Antrag auf Elterngeld inklusive Angaben zur Zahlung von Mutterschaftsgeld (1/1)
- Bescheinigung des Arbeitgebers des Vaters über die vereinbarte Elternzeit (blaues Formular, 1/1)
- Bescheinigung des Arbeitgebers der Mutter über die vereinbarte Elternzeit sowie den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (eigentlich auch blaues Formular, aber der Arbeitgeber hat ein eigenes, weißes verwendet – ob das gut geht?, 1/1)
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers des Vaters vom August 2011 bis Juli 2012 (eigentlich will das Amt die monatlichen Verdienstbescheinigungen, aber der Arbeitgeber hat eine zusammenfassende Bescheinigung ausgestellt – mal gucken, 1/1)
- Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers der Mutter vom Juni 2011 bis Mai 2012 (hier das volle Programm, 19/19)
- nicht abzugeben sind die Ausfüllinformationen auf den gelben Blättern (3/5)
Aufsummiert ergibt das an abzugebenden Unterlagen: 31 Blatt Papier, von denen 35 Seiten bedruckt sind.
Unglaublich interessante Nebeninformation:
- auf dem Mantelbogen sind nicht weniger als 144 Ankreuzkästchen vorhanden (wir mussten 52 ankreuzen)
- trotz der Papiermenge sind doch tatsächlich nur sechs Unterschriften nötig
- der gesamte Antrag wiegt 158g
- der gesamte Antrag mit halbwegs sinnvollen Einstellungen durch den Einzugsscanner gejagt ergibt ein PDF von 14MB
Unser Fazit: Wer auch immer Frau von der Leyen uneingeschränkt für das Elterngeld lobt, hat noch keinen derartigen Antrag ausgefüllt.
Über die Fallen, die man beachten muss, wenn man keinen Elterngeldabzug erleiden möchte (also zumindest die, die wir gefunden haben – welche wir übersehen haben, erfahren wir ja erst nach dem Einreichen) berichten wir nur persönlich auf Anfrage und wenn man uns dafür zum Essen einlädt 🙂
Ich weiss nicht, ob es bei uns vor ca. 5 1/2 Jahren auch so kompliziert war. Die Bescheinigungen / Nachweise brauchten wir sicher auch, aber ob es 144 Checkboxes gab, kann ich nicht sagen.
Etwas seltsam fand ich folgendes: Krankgeld wurde als Einkommen angerechnet (also wenn ich selbst krank war), “Kind krank”-Geld jedoch nicht (wenn das (erste) Kind krank war und die KK ca. 67% des Gehaltes gezahlt hat). Was natürlich das Einkommen und damit das künftige EG drückte. Natürlich ist auch das Kind-krank-Geld zu versteuern – so nach dem Motto: wie es dem Staat besser in den Kram passt.
Ich drück euch jedenfalls die Daumen, dass alles glatt geht!
Wir haben ja wie gesagt, alles digital ausgefüllt und gespeichert (ist dann schonmal kleiner), die nötigen zusätzlichen Unterlagen haben wir natürlich auch gescannt. Unser Antrag war halt nicht so bunt, aber vielleicht war das der Grund, weshalb die finale Bearbeitung sechs Monate gedauert hat *hust*
Vor knapp zwei Jahren war es weder ein Problem, dass die Uni ein eigenes Formular für die Elternzeit hatte (das ist glaube ich sogar formlos), noch dass sie aus ihrem System heraus relativ schnell (ich war anwesend, als meiner erstellt wurde, und wenn es sich nicht gerade überlegt alle fünf Minuten abzustürzen geht es echt schnell) ein entsprechendes eigenes Schreiben für den Elterngeldantrag erstellen, der nur ein Seite umfasst, ihr seid ja nicht die ersten und diese Anfragen kommen ja genau wie andere immer wieder an die Personalabteilung.