Krank am Prüfungstag
Der Prüfungsausschuss Mathematik betrachtet nach wie vor einfache Krankschreibungen, d.h. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - sofern sie auf Papier oder als (pdf- oder Bild-)Datei vorliegen - im Normalfall als einen hinreichend "wichtigen Grund" gemäß § 107 (2) ZSP-HU für einen Prüfungsrücktritt (siehe auf der Website des Prüfungsausschusses Mathematik). Diese Information ist auf den Webseiten der Prüfungsbüros seit dem 21.08.2024 nicht mehr zugänglich.