Strahlenschutz: Arbeiten in fremden Anlagen
- Für das Arbeiten in fremden Anlagen mit ionisierende Strahlung benötigen Sie die Strahlenschutzregister(SSR)-Nummer und möglichwerweise einen Strahlanpass.
- Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vergibt für jede zu registrierende Person eine persönliche Identifikationsnummer (SSR). Die Beantragung der SSR-Nummer und des Strahlenpasses über nehme ich als Strahlenschutzbeauftragter.
- Wichtig ist eine rechtzeitige Kontktierung des Strahlenschutzbeauftragten und die Beantragung die Unterlagen.
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Dazu sind folgende Angaben nötig:
- Vorname
- Nachname
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Akademischer Grad
- Sozialversicherungsnummer
- Staatsangehörigkeit
- Kontaktieren Sie mich per Email.