Instituts- und Fakultätsrat
Institutsrat
Der Institutsrat ist das höchste politische beschlussfähige Gremium des Institutes. Er besteht aus dreizehn Mitgliedern, die in der Vorlesungszeit einmal im Monat tagen.
Der Institutsrat berät über die Studien- und Lehrsituation am Institut, die Studien- und Prüfungsordnungen, die Lehrpläne, den Haushalt und vieles mehr, und beschließt alle getroffenen Vereinbarungen. Er wird zum Beispiel von der Kommission für Lehre und Studium und der Haushaltskommission unterstützt. Zudem setzt er Promotions-, Habilitations- und Berufungskommissionen ein.
Zu den Aufgaben des Institutrates gehört auch die internationale Ausrichtung und Zusammenarbeit mit den mathematischen Instituten anderer Universitäten und mit Forschungsinstituten in aller Welt.
Studentische Vertreter*innen im Institutsrat
Studentische Stellvertreter*innen im Institutsrat
Fakultätsrat
Fakultätsrat ... hier wird noch gebaut.