5.4.4 Aufwandsabschätzung zur Aufrechterhaltung der Beweiskraft

Der Aufwand ist völlig gleich mit dem beim einfach verketteten Protokoll. Schließlich ist es ohne Bedeutung für die Versiegelung des Protokolls, wie die Signatur bisher von den Protokollführern erzeugt wurde, ob mit oder ohne Chipkarte.
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