5.4.4 Aufwandsabschätzung zur Aufrechterhaltung der Beweiskraft
Der Aufwand ist völlig gleich mit dem beim einfach verketteten Protokoll.
Schließlich ist es ohne Bedeutung für die Versiegelung des
Protokolls, wie die Signatur bisher von den Protokollführern erzeugt
wurde, ob mit oder ohne Chipkarte.