5.5.3 Maßnahmen bei drohendem Verlust der Beweiskraft
In diesem Protokollierungsverfahren werden alle Protokolleinträge
bei der CRI aufbewahrt, und es bietet sich gerade zu an, daß die
CRI die Versiegelung des Protokolls übernimmt. Der Aufwand ist zunächst
wieder der gleiche wie beim einfach verketteten Off-line-Protokoll. Es
wird ein Hashwert des gesamten Protokolls gebildet und an einen Zeitstempeldienst
zur Zertifizierung gesandt. Dieses Zertifikat wird Bestandteil des Protokolls.
Nun müssen noch alle Submitter über diesen Vorgang informiert
werden. Sie benötigen außer dem Zertifikat auch eine Kopie des
zertifizierten Protokolls.