5.5.3 Maßnahmen bei drohendem Verlust der Beweiskraft

In diesem Protokollierungsverfahren werden alle Protokolleinträge bei der CRI aufbewahrt, und es bietet sich gerade zu an, daß die CRI die Versiegelung des Protokolls übernimmt. Der Aufwand ist zunächst wieder der gleiche wie beim einfach verketteten Off-line-Protokoll. Es wird ein Hashwert des gesamten Protokolls gebildet und an einen Zeitstempeldienst zur Zertifizierung gesandt. Dieses Zertifikat wird Bestandteil des Protokolls. Nun müssen noch alle Submitter über diesen Vorgang informiert werden. Sie benötigen außer dem Zertifikat auch eine Kopie des zertifizierten Protokolls.
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