5.3.3 Aufwandsabschätzung zur Aufrechterhaltung der Beweiskraft

Der Aufwand für die Versiegelung des Protokolls ist identisch mit dem Aufwand beim einfach verketteten Protokoll, mit dem Unterschied, daß die Protokolleinträge durch die zusätzlichen Verkettungswerte größer sind.

Beispiel


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