5.3.3 Aufwandsabschätzung zur Aufrechterhaltung der Beweiskraft
Der Aufwand für die Versiegelung des Protokolls ist identisch mit
dem Aufwand beim einfach verketteten Protokoll, mit dem Unterschied, daß
die Protokolleinträge durch die zusätzlichen Verkettungswerte
größer sind.
Beispiel