5.2.2.3.2 Drohender Verlust der Sicherheit der Signaturfunktion
Genau wie beim Verlust der Sicherheit der Hashfunktion zur Verkettung führt eine Fälschung des Protokolls unter Ausnutzung einer gebrochenen Signaturfunktion dazu, daß die Protokolleinträge selbst verändert werden müssen. Somit können zur Aufrechterhaltung der Beweiskraft des Protokolls die gleichen Maßnahmen, wie bei einer unsicheren Hashfunktion zur Verkettung, ergriffen werden. Der einzige Unterschied besteht darin, daß von diesem Zeitpunkt an eine neue, sicherere Signaturfunktion benutzt werden muß.
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