2 Begriffsbestimmungen
- Protokoll
Protokoll, förml. Niederschrift; schriftliche Zusammenfassung
der wesentlichen Punkte einer Besprechung; Tagungsbericht.
Im Sinne dieser Arbeit ist unter dem Protokoll die Gesamtheit der Daten
zu verstehen, die gegebenenfalls zu einer Beweisführung herangezogen
werden können. Im Gegensatz zur Definition [Lexi
95] ist es im digitalen Protokoll auch möglich, daß der
Inhalt des Protokolls nur auf weitere Informationen, bei einer digitalen
Protokollierung insbesondere auf digital vorliegende Dokumente, verweist.
Auch das Protokoll liegt in digitaler Form vor, und mindestens Teile des
Protokolls (je nach Verfahren evtl. auch das gesamte Protokoll) werden
in Form einer sequentiellen Datei (Logfile) gespeichert.
Der Begriff Protokoll hat noch eine weitere Bedeutung. In dieser zweiten
Bedeutung legt das Protokoll den Ablauf von Handlungen in ihrer Reihenfolge
fest. Gerade in der Kryptographie taucht der Begriff in dieser Bedeutung
häufig zur Beschreibung von kryptographischen Verfahren auf. In dieser
Arbeit wird Protokoll immer im Sinne des digitalen Protokolls verwendet.
- Dokument
Das Dokument beinhaltet die festzuhaltende Information, um deren Existenz
zu belegen das Protokoll geführt wird. Gerade mit dem Einsatz von
DV-Anlagen werden automatisch an vielen Stellen digitale Protokolle geführt,
deren Einträge nur schwerlich als Dokumente ([lat.], Urkunde, Schriftstück,
Beweismittel) im eigentlichen Sinne des Wortes zu erkennen sind. Wer will
schon behaupten, daß die Zeile eines Logfiles, die einen erfolgreichen
Login-Vorgang auf einem bestimmten Computer belegt, ein Dokument darstellt?
Da es für das digitale Protokoll selbst bedeutungslos ist, welche
Daten protokolliert werden sollen, werden der Einfachheit halber auch solche
einzelnen Zeilen als Dokument bezeichnet.
- Protokolleintrag
Der Protokolleintrag enthält die Daten, die das Vorhandensein
eines Dokuments zu einem bestimmten Zeitpunkt belegen. Weitere Daten des
Protokolleintrages sollen eine nachträgliche Veränderung der
Reihenfolge der Protokolleinträge und den Verlust ihrer Integrität
verhindern.
Des weiteren muß aus jedem Protokolleintrag der Submitter des
Dokuments und der Protokollführer ermittelt werden können.
- Protokollführer
Der Protokollführer ist die Person, die alle Eintragungen im Protokoll
vorzunehmen hat. Mehrere Protokollführer können ein einziges
Protokoll führen.
- Submitter (Einbringer, häufig gleichzeitig der Autor)
Die Person, die ein Dokument in das digitale Protokoll einbringt. Im
Rahmen der Protokollierung ist es nicht von Bedeutung, ob diese Person
Urheberrechte am Dokument besitzt.
- Beteiligter
Beteiligte sind die Submitter, Protokollführer und vertrauenswürdige
Instanzen.
- Außenstehender
Dieser hat keine Beziehung zur Protokollierung. Er ist weder im Besitz
von verwendeten Schlüsseln noch von Teilen des Protokolls. Er kann
dennoch ein berechtigtes Interesse am Inhalt des Protokolls haben. Es kann
für ihn Beweischarakter haben. Dadurch kommt er auch als potentieller
Angreifer in Frage.
- vorwiegend offline
Das Protokoll wird nicht ausschließlich selbständig vom
Protokollführer und ohne Kontrolle durch Dritte geführt. Zu bestimmten
Zeitpunkten werden das gesamte Protokoll oder Teile aus dem Protokoll anderen
Beteiligten zugänglich gemacht oder sogar veröffentlicht. Es
gibt jedoch Zeiträume (Off-line-Phasen), in denen allein der Protokollführer
auf die Protokolldaten zugreifen kann. Dieser Zugriff ist nur schwer kontrollierbar.
Besonders bei einer möglichen Zusammenarbeit aller während einer
Off-line-Phase an der Fortführung des Protokolls Beteiligten ist die
Beweiskraft des in dieser Zeit entstandenen Protokollteils auch immer unter
dem Aspekt einer möglichen Manipulation zu bewerten. Durch den zusätzlichen
Einsatz von sicherer Hardware in den Off-line-Phasen kann die Beweiskraft
zumindest erhöht werden.