Juristischer Spaß mit Whatsapp

Da einige Kollegen das Ganze verpasst hatten, ging es heute beim Frühstück nochmal um das “WhatsApp”-Urteil von Mitte Mai. Aus diesem lässt sich ableiten, dass ein WhatsApp-Nutzer letztendlich verpflichtet ist, von allen Kontakten seines Adressbuches eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass die jeweiligen Adressdaten des Kontaktes an WhatsApp weitergeleitet werden dürfen.

In den Medien (und erst recht in der wie üblich juristisch hochgebildeten Twittersphäre) wird dieses Urteil als völlig weltfremd dargestellt, dabei handelt es sich letztendlich lediglich um eine konsequente Umsetzung geltenden Rechts. Lösen ließe sich das Ganze eigentlich nur durch eine Änderung der entsprechenden Datenschutzgesetze (schlecht) oder aber durch eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp (prinzipiell einfach, aber unwahrscheinlich, da sich WhatsApp ja letztendlich durch diese Daten finanziert).

Interessant für Eltern finde ich aber noch die im Urteil zitierten Links zur “Aufklärung” der verurteilten Mutter. Insbesondere dieser Text hier wird mir hoffentlich noch bei der zukünftigen Erläuterung potentieller Probleme moderner Kommunikationsmittel vor allem gegenüber nichtnerdiger Eltern hilfreich sein.